Merkblatt zur steuerlichen Neubewertung von selbstgenutzten Liegenschaften

Im Rahmen der generellen steuerlichen Neubewertung der selbstgenutzten Liegenschaften im Kanton Basel-Stadt per 31. Dezember 2016 eröffnet die Steuerverwaltung sukzessive allen Eigentümern von selbstgenutzten Einfamilienhäusern und Stockwerkeigentumswohnungen anfechtbare Verfügungen mit den neuen Vermögenssteuerwerten. Anfangs 2017 werden alle Eigentümer im Besitze der nötigen Angaben für die Deklaration ihres Einkommens und Vermögens mit der Steuererklärung 2016 sein. Die verfügten neuen Steuerwerte sind ab Steuerperiode 2016 wirksam und haben auch für die folgenden Steuerperioden Geltung. Die Neubewertung der selbstgenutzten Liegenschaften ist notwendig geworden, da die Preise für Einfamilienhäuser und Stockwerkeigentumswohnungen sich seit der letzten generellen steuerlichen Bewertung im Jahre 2001 stark erhöht und von den aktuellen Vermögenssteuerwerten deutlich entfernt haben.

Das Merkblatt zur generellen steuerlichen Neubewertung von selbstgenutzten Liegenschaften im Kanton Basel-Stadt, welches am 30. November 2016 überarbeitet wurde, erläutert die Vorschriften zur Neubewertung gemäss Steuergesetz und Steuerverordnung sowie die Bewertungsregeln und das Verfahren.

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