Steuererlass

Stundung und Erlass

Auf begründetes Ersuchen kann für die Steuerschuld Stundung gewährt werden. Wenn der Bezug der geschuldeten Steuern eine besondere Härte darstellt, kann die Steuerschuld ganz oder teilweise erlassen werden. Das begründete Gesuch ist an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Stadt zu richten:

Steuerverwaltung Basel-Stadt
Ressort Steuererlass
Fischmarkt 10
Postfach
4001 Basel

Merkblatt zum Steuererlass ab 01.04.2023

Steuererlassgesuch

nach oben

Budget- und Schuldenberatungen

Verschiedene Stellen im Kanton Basel-Stadt bieten Budget- und Schuldenberatungen an und führen Schuldensanierungen durch:

Familien-, Paar- und Erziehungsberatung
Greifengasse 23, CH-4058 Basel
Telefon +41 61 686 68 68
Telefax +41 61 686 68 69
info@fabe.ch

Plusminus
Ochsengasse 12, CH-4058 Basel
Telefon +41 61 695 88 22
info@plusminus.ch
 
Weitere Beratungsstellen sind im nachfolgenden Dokument aufgeführt:

Beratungsstellen Basel-Stadt

nach oben