Grundstücksteuer
Steuerpflichtige Personen
Juristische Personen bezahlen eine Grundstücksteuer auf den im Kanton Basel-Stadt gelegenen Grundstücken und Liegenschaften.
Steuerbemessung
Grundlage für die Bemessung der Grundstücksteuer ist der Wert der Liegenschaft am Ende der Steuerperiode. Die Bewertung erfolgt nach den Vorschriften für die Vermögenssteuer der natürlichen Personen. Von der Grundstücksteuer befreit sind die Grundstücke der steuerbefreiten juristischen Personen, soweit sie ausschliesslich und unmittelbar öffentlichen, gemeinnützigen oder religiösen Zwecken dienen, und von Unternehmen, auf denen sich zur Hauptsache der eigene Betrieb oder der Betrieb einer nahe stehenden Person abwickelt.
Steuerberechnung
Die Grundstücksteuer wird an die Gewinnsteuer und Kapitalsteuer der gleichen Steuerperiode als Minimalsteuer angerechnet. Sie wird auf dem Wert des Grundstücks am Ende der Steuerperiode erhoben. Die Grundstücksteuer beträgt 2 Promille des steuerbaren Grundstückwertes.